private Krankenversicherung

Was tun bei Streit um eine private Arztrechnung? Mit wem wollen Sie streiten? Mit dem Arzt oder der privaten Krankenversicherung?

Ein häufiges Problem bei Privatpatienten: Die private Krankenversicherung beanstandet die Arztrechnung. Sie reichen die Einwände an Ihren Arzt weiter. Dieser liefert eine Begründung, die Sie an Ihre private Krankenversicherung reichen. Die Krankenversicherung weist auch die neue Begründung zurück. Und so geht es wie auf einer Wippe hin und her ohne Ergebnis, und Sie sitzen dazwischen.

Bei diesem Streit um eine private Arztrechnung haben Sie nun die Wahl, wer Ihr Gegner sein soll.

Arzt als Gegner und private Krankenversicherung als Streithelfer

Sie glauben eher Ihrer privaten Krankenversicherung. Dann zahlen Sie nicht und lassen sich von Ihrem Arzt verklagen.

Dann können Sie der privaten Krankenversicherung gegenüber eine sogenannte „Streitverkündung“ erklären. Damit fordern Sie Ihre Krankenversicherung auf, dem Rechtsstreit auf Ihrer Seite (als sogenannter „Streithelfer“) beizutreten und Ihnen gegen den Arzt zu helfen. Die Krankenversicherung kann dann als Verfahrensbeteiligter selbst ihre eigenen Einwände vorbringen. Selbst wenn sie das nicht tut, wirkt ein Urteil durch die Streitverkündung aber auch gegenüber der privaten Krankenversicherung, § 68 ZPO. Das heißt: Wenn der Richter im Rechtsstreit mit dem Arzt die Rechnung für richtig hält, dann gilt das nach einer Streitverkündung auch gegenüber der Krankenversicherung, und sie ersparen sich einen zweiten Prozess (womöglich mit einem Ergebnis, dass dem ersten Prozess widerspricht).

private Krankenversicherung als Gegner und Arzt als Streithelfer

Oder Sie bezahlen die Rechnung oder bitten den Arzt die Rechnung zurückzustellen und verklagen Ihre private Krankenversicherung. Dann erklären Sie gegenüber dem Arzt eine Streitverkündung.

Häufig wird der Arzt bzw. sein Abrechnungsunternehmen Sie in diesem Rechtsstreit auch mit Argumenten unterstützen. Aufgrund der Streitverkündung wirken die Feststellungen im Urteil jedenfalls auch gegenüber dem Arzt, § 68 ZPO.

Kostenrisiko beim Streit um eine Arztrechnung

In der Regel sind Sie damit in einer guten prozessualen Situation:

  • Entweder hat der Arzt Unrecht, dann muss die Rechnung nicht bezahlt werden.
  • Oder die private Krankenversicherung hat Unrecht, dann muss sie bezahlen.

Im Prinzip haben Sie damit auch kein Prozessrisiko. Denn:

  • Verklagt Sie der Arzt und bekommt Recht, und Sie haben die Krankenversicherung vorher mit Fristsetzung zur Zahlung aufgefordert, aber sie hat abgelehnt, dann können Sie die Prozesskosten von der Krankenversicherung auch als Verzugsschaden erstattet verlangen.
  • Verklagt Sie der Arzt und bekommt kein Recht, muss er die Prozesskosten tragen.
  • Verklagen Sie die Krankenversicherung und bekommen Recht, muss die Krankenversicherung die Prozesskosten bezahlen.
  • Verklagen Sie die Krankenversicherung und bekommen kein Recht, dann war die Rechnung falsch und sollten vom Arzt deswegen auch die Prozesskosten erstattet bekommen.

Wenn man sich allerdings teilweise mit einer Seite einigt, muss man aufpassen, dass man dabei auch die andere Seite einbezieht und eine Kostenregelung findet.

Drucke diese Seite

private Krankenversicherung und Arzt streiten über die Arztrechnung