Patientenanwalt Dubitscher
Fachanwalt für Medizinrecht

Patientenanwalt Dubitscher

Patientenanwalt
Sven Axel Dubitscher
Himmelstraße 8, 22299 Hamburg
Telefon 040/ 1808 3792
Fax 040/ 3170 2692
E-Mail post[at]dubitscher.de

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Kanzlei für Arzthaftung

Seit über 15 Jahren bin ich als Rechtsanwalt für Patienten im Arzthaftungsrecht tätig und mache wegen medizinischer Behandlungsfehler Schadenersatzansprüche gegenüber Ärzten/Krankenhäusern geltend.

Dazu lasse ich mich nach Möglichkeit von Beratungsärzten beraten, um die Erfolgsaussichten beurteilen und medizinisch argumentieren zu können.

Jährlich erstellt die Zeitschrift „Wirtschaftswoche“ ein Ranking der besten Anwälte Deutschlands. Seit 2019 wurde meine Kanzlei jährlich in diesem WirtschaftsWoche-Ranking für den Bereich Medizinrecht als „TOP KANZLEI für Patientenrechte“ ausgezeichnet.

Mein Kollege Rechtsanwalt Schu vertritt Patienten in Streitigkeiten wegen privater Arztrechnungen und Geschädigte in anderen Personenschaden-Angelegenheiten.

In Hamburg: Von Flensburg bis Berlin

Meine Kanzlei befindet sich in Hamburg, eine Zweigstelle befindet sich in Berlin. So bearbeite ich Fälle von Flensburg bis Potsdam.

Zwar biete ich Erstberatungsgespräche über Video/Internet an (z.B. über https://sichere-videokonferenz.de/), so dass die räumliche Entfernung zum Mandanten keine mehr so große Rolle spielt. Aber statistisch geht etwa jede siebte Sache vor Gericht, und klagen muss man in der Regel am Behandlungsort. Zwar könnten die Gerichte eine Online-Gerichtsverhandlung durchführen. Die meisten tun es aber (noch) nicht. Daher beschränke ich meine Tätigkeit (noch) auf den Raum zwischen Flensburg und Berlin.

Ratschläge, häufige Fragen, Erwartungen

Auf den nachfolgenden Seiten gebe ich Ratschläge, was Sie beim Verdacht auf einen Behandlungsfehler selbst, auch ohne Anwalt und ohne Rechtsschutzversicherung zur Aufklärung tun können. Dabei gehe ich auch auf häufige Fragen von Geschädigten ein (insbesondere zur Beweislast). Und ich beschreibe, was Sie von mir erwarten dürfen und ich von Ihnen erwarte (Erwartungen).

In folgenden Fällen sind wir grundsätzlich nicht tätig:

  • Fälle, in denen bereits ein anderer Anwalt tätig war
  • Geburtsschäden
  • Psychiatrie
  • Schönheits-Operationen
  • Zahnarzthaftung
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