Der richtige Patientenanwalt

 

Wer für Sie der richtige Patientenanwalt ist, müssen Sie selbst beantworten. Von meiner Seite möchte ich dazu aber nachfolgend erklären, was

  • Sie von mir erwarten dürfen,
  • ich von Ihnen erwarte,
  • unter einem Patientenanwalt zu verstehen ist,
  • ich Ihnen rate, um den richtigen Patientenanwalt zu finden.

Was können Sie von mir erwarten?

In meiner Kanzlei dürfen Sie grundsätzlich folgende Qualitätsstandards erwarten:

Erstberatung 

Ich nehme mir in einem persönlichen Gespräch 1,5 h Zeit. In dieser Zeit erörtere ich mit Ihnen den Sachverhalt, damit ich zunächst verstehe, worum es geht. Dann erläutere ich Ihnen: Was bedeutet Schadenersatz. Welche Voraussetzungen muss man nötigenfalls vor Gericht beweisen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie. Wie sind die Kosten. Wie sehe ich vorläufig die Erfolgsaussichten.

Dafür berechne ich pauschal 150 EUR (gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zulässig wären bis zu 226,10 EUR).

Mandatsbearbeitung

  • Vor Versendung maßgeblicher Schreiben (Anspruchsschreiben/Klage) erhalten Sie jeweils einen Entwurf zur Prüfung/Ergänzung.
  • Ich führe Rechtsstreitigkeiten sachlich. Als Patientenanwalt gewinnt man Arzthaftungssachen mit Beweisen: Der Gerichtsgutachter weist dem Richter nach dass medizinische Standards unterschritten wurden und dass das ursächlich für Schäden war (Beweise). Dass der Patientenanwalt Ärzte, Sachverständige oder Richter beschimpft, hat für die meisten Geschädigten Unterhaltungswert, damit gewinnt man aber keinen Prozess.
  • Ich kümmere mich um Ihren Arzthaftungsfall selbst. Sie bekommen sozusagen Handarbeit, keine Akte „von der Stange“. Insbesondere nehme ich Gerichtstermine selbst wahr und schicke keinen Vertreter. Wir sind kein Massenbetrieb.
  • Wenn Sie mich telefonisch nicht gleich erreichen, rufe ich grundsätzlich, werktags innerhalb von 24 h Stunden zurück. Ausnahme: Ich bin nicht im Büro.
  • Auf Wunsch erhalten Sie den Schriftverkehr über E-Mail.
  • Ich nehme kein Stundenhonorar, sondern rechne nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ab (siehe Kosten).
  • Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bekommt der Anwalt ein Honorar für anwaltliche Tätigkeiten. Das heißt: Der Mandant beschafft die Informationen und Unterlagen, und der Anwalt übernimmt die juristische Bearbeitung. Darüber hinaus erbringe ich jedoch folgende, für Sie kostenlose Leistungen:
    – Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, beantrage ich dort Kostenschutz.
    – Ich bitte Ihre Ärzte zu Beginn des Mandats um Kopien der Krankenunterlagen (ggf. müssen Sie deren Kopierkosten tragen).
  • Auf Wunsch halte ich Ihre Krankenversicherung über den Sachstand informiert.

Was ich von Ihnen erwarte

Bitte

-> prüfen/ergänzen/berichtigen Sie meine Entwürfe zeitnah!

Denn im Zivilprozess müssen alle Tatsachen/Beweismittel so früh wie möglich, schriftlich vorgebracht werden. Wenn Sie erst in der mündlichen Verhandlung neue Tatsachen/Beweismittel vorbringen, kann der Richter diese als verspätet zurückweisen. Der Prozess könnte allein deswegen verloren gehen. Grundsätzlich sollte man Sachverhalt und Beweismittel daher von Anfang an so früh und genau wie möglich schriftlich darstellen.

Und je seltener sich ein professioneller Sachbearbeiter mit einer Akte beschäftigt, desto eingehender und besser tut er es. Ergänzungen und Wiederholungen machen eine Akte unübersichtlich. Daher sollte man

-> Wiederholungen vermeiden!

Arzthaftungssachen können (jedenfalls vor Schlichtungsstelle und Gericht) mehrere Jahre dauern. Gerade um Wiederholungen zu vermeiden, brauchen Sie auch nach Jahren noch die Übersicht. Dazu empfehle ich Ihnen:

-> Legen Sie sich Ihre eigene Akte an! Legen Sie darin von Anfang an den Schriftverkehr in zeitlicher Reihenfolge ab, am besten getrennt nach:

  • I. Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gericht
  • II. Schriftverkehr zwischen Anwalt und Gegner
  • III. Schriftverkehr zwischen Anwalt und Ihnen/Mandant
  • IV. anderer Schriftverkehr (z.B. Schlichtungsstelle, Krankenversicherung)
  • V. Schriftverkehr mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • VI. Kostenbelege (Rechnungen, Verdienstausfall)
  • VII. Krankenunterlagen

Was ist ein Patientenanwalt?

Ich jedenfalls verstehe darunter einen Anwalt, der ausschließlich im Patientenrecht tätig ist. Nicht in anderen Rechtsgebieten und nicht für die Behandelnden. Meist wird ein Patientenanwalt auch Fachanwalt für Medizinrecht sein. Die Mehrheit der Fachanwälte für Medizinrecht ist aber auf Seiten der Behandelnden tätig. Die Fachanwaltschaft sagt also noch nichts darüber aus, ob jemand Patientenanwalt ist.

Die Trennung zwischen Patientenanwälten und Arzt-/Krankenhaus-Anwälten ist nicht vorgeschrieben. Aber praktisch. Denn in Arzthaftungssachen ist die Zahl der Haftpflichtversicherungen überschaubar. Sie treffen also mit der Zeit immer auf dieselben Sachbearbeiter. Und als Anwalt können Sie schlecht mit demselben Sachbearbeiter einer Haftpflichtversicherung heute in einer Patientensache als Gegner sprechen und morgen, in einer Arztsache, wie mit einem Mandanten.

Mein persönlicher Rat

Ich rate Ihnen:

  • Nehmen Sie einen Spezialisten, also einen Fachanwalt für Medizinrecht, der ausschließlich die Patientenseite vertritt.
  • Lassen Sie sich schon in der Erstberatung anhand eines Beispiel-Gegenstandswertes genau erklären, wann wofür welche Kosten anfallen!
  • Lassen Sie sich erklären, in welchen Zeiträumen was zu erwarten ist und geschehen soll!
  • Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Wenn Sie schon nach der Erstberatung ein schlechtes Gefühl haben, unterschreiben Sie keine Vollmacht! Hören Sie sich lieber noch eine Erstberatung bei einem anderen Anwalt an. Wie gesagt können Arzthaftungssachen, insbesondere wenn sie vor Gericht oder auch nur die Schlichtungsstelle gehen, mehrere Jahre dauern. Sie müssen mit dem Anwalt also lange auskommen. Und Rechtsschutzversicherungen bezahlen in der Regel keinen zweiten Anwalt.
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Zur Kanzlei Dubitscher

Die Kanzlei Dubitscher wurde seit 2019 jährlich im WirtschaftsWoche-Ranking für „Medizinrecht“ als „TOP KANZLEI“ für Patientenrechte ausgezeichnet: Das Handelsblatt Research Institute ermittelte über 400 Medizinjuristen aus über 100 Kanzleien. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, die jeweils renommiertesten Kollegen zu benennen. Das entstandene Ranking wurde im dritten Schritt von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis sind zwei Rankings mit den führenden Kanzleien im Medizinrecht – sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Kliniken und Versicherer.

Von 2017 bis 2019 war ich ehrenamtlich tätig als stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg. Diese bewertet klinische Prüfungen nach dem  Arzneimittelgesetz oder Medizinproduktegesetz oder gibt zu sonstigen medizinischen Studien eine Stellungnahme ab.

Fachanwalt für Medizinrecht mit regelmäßiger Fortbildung bescheinigt durch den DAV (Deutschen Anwaltverein).
 
Wir sind Ausbildungsbetrieb und bilden zu Rechtsanwaltsfachangestellten aus.