Wer für Sie der richtige Patientenanwalt ist, müssen Sie selbst beantworten. Von meiner Seite möchte ich dazu aber nachfolgend erklären, was
In meiner Kanzlei dürfen Sie grundsätzlich folgende Qualitätsstandards erwarten:
Erstberatung
Ich nehme mir in einem persönlichen Gespräch 1,5 h Zeit. In dieser Zeit erörtere ich mit Ihnen den Sachverhalt, damit ich zunächst verstehe, worum es geht. Dann erläutere ich Ihnen: Was bedeutet Schadenersatz. Welche Voraussetzungen muss man nötigenfalls vor Gericht beweisen. Welche Handlungsmöglichkeiten haben Sie. Wie sind die Kosten. Wie sehe ich vorläufig die Erfolgsaussichten.
Dafür berechne ich pauschal 150 EUR (gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz zulässig wären bis zu 226,10 EUR).
Mandatsbearbeitung
Bitte
-> prüfen/ergänzen/berichtigen Sie meine Entwürfe zeitnah!
Denn im Zivilprozess müssen alle Tatsachen/Beweismittel so früh wie möglich, schriftlich vorgebracht werden. Wenn Sie erst in der mündlichen Verhandlung neue Tatsachen/Beweismittel vorbringen, kann der Richter diese als verspätet zurückweisen. Der Prozess könnte allein deswegen verloren gehen. Grundsätzlich sollte man Sachverhalt und Beweismittel daher von Anfang an so früh und genau wie möglich schriftlich darstellen.
Und je seltener sich ein professioneller Sachbearbeiter mit einer Akte beschäftigt, desto eingehender und besser tut er es. Ergänzungen und Wiederholungen machen eine Akte unübersichtlich. Daher sollte man
-> Wiederholungen vermeiden!
Arzthaftungssachen können (jedenfalls vor Schlichtungsstelle und Gericht) mehrere Jahre dauern. Gerade um Wiederholungen zu vermeiden, brauchen Sie auch nach Jahren noch die Übersicht. Dazu empfehle ich Ihnen:
-> Legen Sie sich Ihre eigene Akte an! Legen Sie darin von Anfang an den Schriftverkehr in zeitlicher Reihenfolge ab, am besten getrennt nach:
Ich jedenfalls verstehe darunter einen Anwalt, der ausschließlich im Patientenrecht tätig ist. Nicht in anderen Rechtsgebieten und nicht für die Behandelnden. Meist wird ein Patientenanwalt auch Fachanwalt für Medizinrecht sein. Die Mehrheit der Fachanwälte für Medizinrecht ist aber auf Seiten der Behandelnden tätig. Die Fachanwaltschaft sagt also noch nichts darüber aus, ob jemand Patientenanwalt ist.
Die Trennung zwischen Patientenanwälten und Arzt-/Krankenhaus-Anwälten ist nicht vorgeschrieben. Aber praktisch. Denn in Arzthaftungssachen ist die Zahl der Haftpflichtversicherungen überschaubar. Sie treffen also mit der Zeit immer auf dieselben Sachbearbeiter. Und als Anwalt können Sie schlecht mit demselben Sachbearbeiter einer Haftpflichtversicherung heute in einer Patientensache als Gegner sprechen und morgen, in einer Arztsache, wie mit einem Mandanten.
Ich rate Ihnen:
Die Kanzlei Dubitscher wurde seit 2019 jährlich im WirtschaftsWoche-Ranking für „Medizinrecht“ als „TOP KANZLEI“ für Patientenrechte ausgezeichnet: Das Handelsblatt Research Institute ermittelte über 400 Medizinjuristen aus über 100 Kanzleien. Die ausgewählten Anwälte wurden gebeten, die jeweils renommiertesten Kollegen zu benennen. Das entstandene Ranking wurde im dritten Schritt von einer Expertenjury bewertet. Das Ergebnis sind zwei Rankings mit den führenden Kanzleien im Medizinrecht – sowohl für Patienten als auch für Ärzte, Kliniken und Versicherer.
Von 2017 bis 2019 war ich ehrenamtlich tätig als stellvertretendes juristisches Mitglied der Ethikkommission der Ärztekammer Hamburg. Diese bewertet klinische Prüfungen nach dem Arzneimittelgesetz oder Medizinproduktegesetz oder gibt zu sonstigen medizinischen Studien eine Stellungnahme ab.